Keine Mitnahmeeffekte für Strafverfolgungsbehörden – anlasslose Vorratsdatenspeicherung endlich beerdigen!

Infolge eines aktuellen Urteils des Europäis­chen Gericht­shofs dürfte die Debat­te um die Vor­rats­daten­spe­icherung wieder auf­flam­men. Dazu erk­lärt Antje Feiks, Sprecherin der Frak­tion DIE LINKE im Säch­sis­chen Land­tag für Daten­schutz:

„Im Rechtsstaat dür­fen nur diejeni­gen Men­schen staatlich ver­fol­gt wer­den, bei denen sich der Ver­dacht erhärtet, dass sie gegen Geset­ze ver­stoßen haben. Eine pauschale anlass­lose Vor­rats­daten­spe­icherung stellt hinge­gen alle Bürg­erin­nen und Bürg­er unter Ter­rorver­dacht, wobei Ermit­tlungser­folge bei der Aufk­lärung schw­er­er Straftat­en keineswegs nachgewiesen sind. Deshalb gehören Pläne zur Vor­rats­daten­spe­icherung, die zulet­zt auch vom umstrit­te­nen säch­sis­chen Innen­min­is­ter Roland Wöller ver­fol­gt wur­den, in den Mülleimer.

 

Das Bun­desver­fas­sungs­gericht hat 2010 fest­gestellt, dass es sich bei der Vor­rats­daten­spe­icherung um ‚einen beson­ders schw­eren Ein­griff mit ein­er Streubre­ite han­delt, wie sie die Recht­sor­d­nung bish­er nicht ken­nt‘. Und: ‚Erfasst wer­den über den gesamten Zeitraum von sechs Monat­en prak­tisch sämtliche Telekom­mu­nika­tionsverkehrs­dat­en aller Bürg­er ohne Anknüp­fung an ein zurechen­bar vor­w­erf­bares Ver­hal­ten, eine – auch nur abstrak­te – Gefährlichkeit oder son­st eine qual­i­fizierte Sit­u­a­tion.‘ (BVer­fG, 1 BvR 256/08 vom 2. März 2010, Rn. 210 bis 212). Damit ließen sich Per­sön­lichkeit und Pri­vatleben, Beziehun­gen und Bewe­gun­gen von Mil­lio­nen unschuldiger Men­schen aus­forschen. Ein solch­es Vorge­hen darf nur bei konkreten Ver­dachtsmo­menten und unter strenger richter­lich­er Kon­trolle erlaubt sein. ‚Mit­nah­me­ef­fek­te‘ darf es für Strafver­fol­gungs­be­hör­den nicht geben!

 

In Deutsch­land läuft die juris­tis­che Auseinan­der­set­zung um die Vor­rats­daten­spe­icherung. Egal wie sie aus­ge­hen mag: Es ist eine poli­tis­che Entschei­dung, ob die Behör­den den rechtlichen Spiel­raum aus­nutzen sollen. Wir ste­hen dafür ein, das nicht zu tun. Es ist wider­sin­nig, auf Vor­rat Dat­en zu spe­ich­ern, um konkrete Straftat­en aufzuk­lären, die noch gar nicht began­gen wor­den sind und im Falle der aller­meis­ten Betrof­fe­nen niemals began­gen sein wer­den. Unter Ver­weis auf ver­meintlich notwendi­ge Maß­nah­men zur Krim­i­nal­itäts­bekämp­fung soll die Mehrheit der Bürg­erin­nen und Bürg­er per Gen­er­alver­dacht und Grun­drecht­se­in­griff bestraft wer­den, obwohl sie sich geset­zestreu ver­hal­ten. Das ist ein Kennze­ichen von Dik­taturen und keines von Demokra­tien.“