Für vielfältigen Rundfunk — Endgültige Umstellung der Digitalisierung im Rundfunk bis 2025 verschoben

Am 11. Dezem­ber 2018 befasste sich der Säch­sis­che Land­tag mit der 6. Änderung des Säch­sis­chen Pri­va­trund­funkge­set­zes. Diese Änderung bein­hal­tet dass vor allem die kleinen Kabel­net­z­be­treiber einen Auf­schub zur Umstel­lung auf das Dig­i­tale bis max­i­mal 2025 bekom­men. Dazu müssen sie aber an die Säch­sis­che Lan­desme­di­en­anstalt ein Konzept ein­re­ichen, wie sie in den näch­sten Jahren die Umstel­lung bew­erk­stel­li­gen wollen.

Hier der Rede­beitrag von Antje Feiks, medi­en­poli­tis­che Sprecherin der Frak­tion DIE LINKE im Säch­sis­chen Land­tag, zur Ple­nar­sitzung:

Die Dig­i­tal­isierung – das Schlag­wort der heuti­gen Zeit – find­et nicht nur in der Arbeitswelt und Tech­nolo­gie statt, son­dern auch im Bere­ich der Medi­en und des Rund­funks.

Es ist richtig, dass die Dig­i­tal­isierung in diesem Bere­ich auch weit­er voran schre­it­et und wir als Poli­tik diesen Prozess aktiv begleit­en und befördern. Dass die endgültige Umstel­lung auf die dig­i­tale Ver­bre­itung in den let­zten Jahren immer wieder ver­schoben wurde, hat­te seine guten Gründe – sowohl für die Betreiber*innen als auch die Nutzerin­nen und Nutzer.

Dies gilt auch für diese Änderung des Säch­sis­chen Pri­va­trund­funkge­set­zes. Der nochma­li­gen Ver­schiebung der voll­ständi­gen Umstel­lung der dig­i­tal­en Ver­bre­itung in den Kabel­net­zen kön­nen meine Frak­tion und ich zus­tim­men.

Schließlich soll der Prozess nicht zu Las­ten der kleinen, lokalen säch­sis­chen Kabelge­sellschaften gehen, die mit der Umstel­lung zu kämpfen haben – aus wirtschaftlichen Grün­den und/oder auf­grund der topographis­chen Lage.
Mit der heuti­gen Geset­zesän­derung geben wir diesen Kabel­net­z­be­treibern nochmal eine Frist für die Umstel­lung auf dig­i­tale Ver­bre­itung bis 2025. Dadurch sich­ern wir die beste­hende Rund­funkvielfalt in Sach­sen.
Diese Aus­nah­meregelung gilt aber nur, wenn die Kabel­net­z­be­treiber zugle­ich der Säch­sis­chen Lan­desme­di­en­anstalt einen Plan vor­legen, wie sie bis 31. Dezem­ber 2025 die Umstel­lung bew­erk­stel­li­gen wollen. Damit machen wir deut­lich, dass wir den Dig­i­tal­isierung­sprozess nicht auf den Sankt-Nim­mer­le­in­stag ver­schieben wollen.

Ganz ohne Kri­tik bin ich an der Vor­lage aber nicht: Fraglich ist für mich die zusät­zliche Ein­schränkung bei der Zahl der Anschlussstellen. Wenn wir wirk­lich die kleinen Kabel­be­treiber unter­stützen wollen, ist die fest­ge­set­zte Gren­ze von 1.000 Anschlussstellen willkür­lich. Für mich ist sie zu ger­ing.
Alle Frak­tio­nen haben das Schreiben der Kabel­ge­mein­schaft Coschütz-Plauen erhal­ten, die zu Recht darauf hin­weist, dass eine Dif­feren­zierung zwis­chen kleinen, regionalen Net­z­be­treibern und großen Gesellschaften nur dann Sinn macht, wenn deren tat­säch­liche Größe berück­sichtigt wird.
Voda­fone, Kabel Deutsch­land, Telekom oder Pyur haben Mil­lio­nen Kun­den, während so ein klein­er Kabel­be­treiber wie die Kabel­ge­mein­schaft Coschütz-Plauen nur cir­ca 2.200 hat. Andere säch­sis­che Betreiber liegen leicht darüber, andere darunter.

Deshalb: Die durch das Gesetz fest­gelegte Härte­fall­regelung sollte von der SLM zugun­sten der hiesi­gen Kabel­net­z­be­treiber aus­gelegt wer­den. Die SLM darf hier nicht als Hard­liner­in auftreten, son­dern muss auch Lösungssucherin für die jew­eilige kleine Kabelge­sellschaft sein.

Wir wer­den diesen Prozess auf alle Fälle weit­er poli­tisch begleit­en, damit auch zukün­ftig die in Sach­sen leben­den Men­schen tech­nisch guten und vielfälti­gen Rund­funk beziehen kön­nen.