Demokratie-Defizit der Medien-Aufsicht in Sachsen bei Umgang mit SLM-Geschäftsführer bundesweit „einzigartig“

Zu den Auseinan­der­set­zun­gen um den Posten des Geschäfts­führers der Säch­sis­chen Lan­desanstalt für pri­vat­en Rund­funk und neue Medi­en (SLM) erk­lärt Antje Feiks, medi­en­poli­tis­che Sprecherin der Frak­tion DIE LINKE im Säch­sis­chen Land­tag:

Die völ­lig intrans­par­ente Abberu­fung des bish­eri­gen SLM-Geschäfts­führers und das extrem kurzfristige Auss­chrei­bungsver­fahren machen klar: Das Säch­sis­che Pri­va­trund­funkge­setz muss drin­gend geän­dert wer­den. Sach­sen sticht auch bei diesem The­ma mit einem drama­tis­chen Demokratie-Defiz­it her­vor. Im Ver­gle­ich der bun­desweit 14 Lan­desme­di­en­anstal­ten ist die Ver­samm­lung der SLM, also das Gremi­um, das die Vielfalt gesellschaftlich­er Inter­essen repräsen­tiert, mit ver­schwindend gerin­gen Voll­macht­en aus­ges­tat­tet.

Die CDU hat­te zur Zeit ihrer Allein­regierung 2001 durchge­set­zt, die Macht in der SLM in einem parteipoli­tisch bes­timmten Medi­en­rat zu konzen­tri­eren. Dies haben wir als LINKE von Anfang an heftig kri­tisiert. Mit unserem Antrag „Nov­el­lierung des Säch­sis­chen Pri­va­trund­funkge­set­zes“ (Par­la­ments-Druck­sache 6/4056) haben wir 2016 einen Ver­such unter­nom­men, diesem Miss­stand abzuhelfen. Die SPD hat­te sich in gewohn­ter Weise darauf zurück­ge­zo­gen, es sei „jede Verän­derung nur möglich, wenn diese auch von unserem Koali­tion­spart­ner CDU mit­ge­tra­gen wird“. Die CDU block­te natür­lich ab und behauptete, das SLM-Organ­i­sa­tion­s­mod­ell sei „auch im bun­desweit­en Ver­gle­ich sachgemäß“.

Wenn sich nun heute die SLM-Ver­samm­lung mit der Geschäfts­führer-Frage befasst und zwar eigentlich die Entschei­dungskom­pe­tenz hat, nicht aber das Entschei­dungsrecht, wird ein­er bre­it­en Öffentlichkeit dieses Demokratie-Defiz­it vor Augen geführt. In der Ver­gan­gen­heit ist die Säch­sis­che Lan­desme­di­en­anstalt bere­its durch Geld­ver­schwen­dung, schwarzen Filz und undurch­sichtige Prak­tiken ins Gerede ger­at­en, nicht zulet­zt durch Ergeb­nisse der Prü­fung des Lan­desrech­nung­shofes. Daraus müssen Kon­se­quen­zen gezo­gen wer­den – am besten auch durch die Zuhörer*innen und Zuschauer*innen pri­vater Medi­en, für die die SLM zuständig ist: Mehr Demokratie bei der gesellschaftlichen Auf­sicht über pri­vate Medi­en wird es nur ohne CDU an der Regierung in Sach­sen geben!